Unterscheidung zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungen
❓ Sonstige Anfragen / Vorschläge Bitte lasse die vorhandene Struktur bestehen und ersetze die Beispieltexte mit deinen Angaben oder lösche, was nicht zutrifft. 1️⃣ Worum geht es? Aktuell ist es bei Bestellungen und Rechnungen nicht möglich, zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungen zu unterscheiden. Dies führt zu Problemen bei gemischten Warenkörben mit Nebenleistungen in Ländern, die einen 0% Steuersatz haben, genauer gesagt, zu einer fehlerhaften Berechnung der Umsatzsteuer. Ich führe das Beispiel jetzt schon an, weil man sich sonst nichts drunter vorstellen kann. Beispiel Eine Kundin … ... mietet 1 Maschine (Miete, Regelsteuersatz) ... kauf 1 Buch über die Maschine (Buch, ermäßigter Steuersatz) ... hinterlegt 1 Kaution für die Maschine, die sie nach Rückgabe zurückerhält (nicht steuerbare Leistung, 0%) ... zahlt Versandkosten für den Versand der Maschine und des Buchs Problem Wir haben einen gemischten Warenkorb bei dem die Nebenleistung (Versandkosten) anteilig der Netto-Summe der Hauptleistungen aufzuteilen ist. Da in unserem Beispiel die Kaution keine steuerbare Leistung darstellt, ist die Kaution bei dieser Summe nicht zu berücksichtigen. Dies ist aber aktuell bei Billbee nicht möglich, da es keine Unterscheidung zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungen gibt. Leider hilft es auch nicht, dass die Kaution einfach einen Steuersatz von 0% hat. Es gibt Länder, in denen es regulär 0% Steuersätze gibt (z. B. Irland), sodass es keine saubere Lösung darstellt, einfach 0% Produkte außen vor zu lassen bei der Steuerberechnung der Nebenleistung. 2️⃣ Was genau soll geändert oder hinzugefügt werden? Es würde helfen, wenn die Produkte einen Datenpunkt haben, der beschreibt, ob es sich bei dem Produkt um eine steuerbare Leistung handelt oder nicht (BOOLEAN). 3️⃣ Warum ist diese Änderung wichtig? Die korrekte USt.-Berechnung der Nebenleistung hängt davon ab. Nicht steuerbare Leistungen müssen bei der anteiligen Berechnung anhand der Netto-Entgelte außen vor bleiben. Dafür ist eine Unterscheidung notwendig in Ländern, die einen 0-Steuersatz haben. Abgesehen von dem (zugegeben nicht sehr häuig auftretenden) Szenario wäre es für buchhaltende Systeme, die Daten von Billbee verarbeiten, relevant zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungen zu unterscheiden – auch bei Bestellungen aus / nach DE, da nicht steuerbare Leistungen i. d. R. anderen Buchungsgrundsätzen unterliegen. 4️⃣ Hast du Beispiele, Dokumentationen oder Screenshots? (Optional) Beispiel siehe Punkt 1.
